ARCHITEKT
Planung & Bauleitung
Wenn Sie eine genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuell für Sie entworfene Wohnhauslösung suchen, kann Ihnen nur ein Architekt helfen. Von ihm erhalten sie ein bis ins Detail durchdachtes Haus. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht Ihr gesamtes Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Dabei kann es sich um Neubauten, Erweiterungsbauten, Um- und Ausbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Sanierungen von Gebäuden handeln.
Als Ihr Berater und Treuhänder stellt der Architekt Ihnen sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter Ihrer Interessen und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen.
Im Dialog mit Ihnen als Bauherr erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner - beispielsweise Tragwerksplaner, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- zu einer Gesamtleistung. So können Ihre Wünsche und Vorstellungen mit den Erfahrungen des Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung.
Im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung stellt der Architekt die Einhaltung der Kosten, Termine, Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicher.
Weitere Themen für den Auftraggeber:
Die Leistungsphasen des Architekten
Die Bauherrenpflichten während eines Bauvorhabens
Vor, während und nach dem Hausbau werden diverse Verpflichtungen und Ämtergänge (auch Bauherrenpflichten genannt) auf Sie zukommen.
Wir haben für Sie die wesentlichen Stationen/Schritte und die dafür notwendigen Unterlagen zusammengefasst. Sie erfahren auch, wo Sie die entsprechenden Unterlagen erhalten und welche Behörde sie benötigt.
Dieser Ämterdurchlauf ist exemplarisch und wird sich von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten. Fragen Sie vor dem Ämtergang immer nach, welche Unterlagen Ihre Gemeinde von Ihnen verlangt!
Viele Ämter haben bereits einen guten Service im Internet zu bieten und stellen dort wichtige Formulare und Informationen zu Ihren Behördenwegen während Ihres Bauprozesses zur Verfügung. nach oben
Wo haben die Behörden ihren Sitz?
Für Bauherren und deren Vorhaben sind immer die Baubehörden der unteren Verwaltungsebene zuständig. Diese haben ihren Sitz in den zuständigen Landkreisbehörden, in den Behörden der kreisfreien Städte und in den Bezirksämtern größerer Städte. Dort befinden sich das Finanzamt, Tiefbauamt, Straßenbauamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, das Bau- und Wohnungsamt mit Bauaufsichtsamt, Bauplanungsamt, Kataster- bzw. Vermessungsamt (immer häufiger "Amt für Geoinformation und Vermessungswesen" genannt) und der Gutachterausschuss.
Die Grundbuchämter
Grundbuchämter sind in den zuständigen Amtsgerichten zu finden.
Der zuständige Schornsteinfeger:
Ihren Bezirksschornsteinfeger finden Sie im Branchenbuch, aber auch mit Hilfe des Internets.nach oben
Wo liegen die Anschlüsse der Versorgungsleitungen?
Versorgungsunternehmen für die Anschlüsse ihres Hauses/Grundstücks an die öffentliche Erschließung für Gas Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser und Fernwärme sind Stadtwerke, Gaswerke, Wasserwerke, sowie regionale oder überregionale Anbieter.
Diese erstellen neben der eigentlichen Versorgungsleistung auch Ihren Hausanschluss zum Pauschalpreis. Oft werden die Preise günstiger, wenn Sie von einem einzelnen Versorger z.B. Gas, Wasser und Strom beziehen und anschließen lassen. Für diese Art kommen vor allem Stadtwerke in betracht, die mehrere Dienstleister unter sich vereinen.nach oben
Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung
Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung
In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 3%. nach oben
Leistungsphase 2: Die Vorplanung
In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestallt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 7%. nach oben
Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung
Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 11%. nach oben
Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung
Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 6%. nach oben
Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung
In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier:
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 25%. nach oben
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 10%. nach oben
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Mitwirkung bei der Vergabe beträgt 4%. nach oben
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.
Weitere notwendige Leistungen sind:
• Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
• Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
• Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
• Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
• Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
• Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
• Auflisten der Gewährleistungsfristen.
• Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Tätigkeiten beträgt 31%. nach oben
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.
Im Falle auftretender Mängel macht er Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen geltend und überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung.
Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen.
Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
Anteil am Gesamthonorar: 3% nach oben
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