Beweissicherung
Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder Baumängeln.
Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen unbürokratisch zu regeln.
Voraussetzung ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden.
Da im Zuge der Baumaßnahmen mit Veränderungen des Schadensbildes zu rechnen ist, in Rechtsstreitigkeiten die Beweislage jedoch eine entscheidende Bedeutung gewinnt, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben.
In erster Linie bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden muss bzw. diese nicht auszuschliessen sind, werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten, Privatleuten oder bauausführenden Firmen zunehmend vor Baubeginn Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen.
Darüber hinaus ist zu unterscheiden, ob es sich um eine
private oder aussergerichtliche Beweissicherung oder um ein
selbstständiges (gerichtliches) Beweisverfahren
handelt.
Die private Beweissicherung
Die private Beweissicherung ist sinnvoll, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen, die in künftigen Bauprozessen beweiskräftig verwertet werden können.
Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen wird, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird.
Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann.
Ausser bei den zuvor genannten Baumaßnahmen sind Beweissicherungen nach Einstürzen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, nach Bränden oder nach Wasserschäden notwendig. nach oben
Selbständiges Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein vom Gericht beauftragter Gutachter.
Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen.
Bedeutung des selbstständigen Beweisverfahrens
Das selbständige Beweisverfahren dient der Prozessbeschleunigung, da es eine relativ rasche Beweiserhebung ermöglicht. Weiterhin - da es auch ohne anhängigen Rechtsstreit durchgeführt werden kann - erleichtert es unter Umständen auch die außergerichtliche Einigung der Parteien und dient somit auch der Prozessökonomie.
Im selbständigen Beweisverfahren kann es nur um Tatsachenfeststellungen gehen. Entscheidungen mit rechtlicher Wertung können nicht getroffen werden. Allerdings lässt obergerichtliche Rechtsprechung die Ermittlung einer "technischen Verursachungsquote" zu, wenn diese Grundlage von Vergleichsverhandlungen sein kann.
Von besonderer Bedeutung ist das selbstständige Beweisverfahren in zivilen baurechtlichen Streitigkeiten, kommt aber auch in anderen Zivilprozessen vor und kann sogar in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten durchgeführt werden.
Mittlerweile gilt es auch als gesichert, dass im Arzthaftungsprozess ein selbständiges Beweisverfahren zulässig ist. nach oben
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